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08.09.2011

Das BAFA verlangt effiziente Umwälzpumpen

Seit September fördert das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) effiziente Wärmepumpen und Biomasseanlagen nur noch, wenn mindestens eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A in den Heizkreis eingebunden ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Pelletöfen mit Wassertasche. Die Einbindung einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A ist seither auch Voraussetzung für die Gewährung des Kesseltauschbonus im Solarthermieprogramm.

Die neuen Anforderungen sind in die Programmbeschreibungen auf der Website des BAFA eingearbeitet:

Förderung von effizienten Wärmepumpen
Förderung von Biomasseanlagen
Bonusförderung

Fördermittel-Datenbank